Förderprogramme
  [ Finanzielle Anreize für Gebäude mit sehr niedrigem Energiebedarf ]
 

UNSERE VOR-ORT-BERATUNG:
         

Die energetische Sanierung eines Bestandgebäudes bedarf eines gut durchdachten Sanierungsplans, deswegen bietet das Bundeamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für jeden Hauseigentümer einen Zuschuss bei der Durchführung einer Energiesparberatung an. Im persönlichen Gespräch werden alle notwendigen Eckdaten abgeklärt und die bereits vorhandenen Unterlagen gesichtet. Nach Begehung des Objekts (Bestandsgebäude) können wir die Berechnung durchführen. Weiterhin übernehmen wir für Sie die komplette Antragsstellung, sowie die Ausstellung des Verwendungsnachweises.


  Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung:  
 
1.300 Euro
 für Ein-/ Zweifamilienhäuser und
1.700 Euro  für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten beträgt der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung.

Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro.

Insgesamt beträgt der Zuschuss maximal 80 Prozent der Beratungskosten (brutto).        [  Link zu www.bafa.de  ]

 


                                                    Link zur KfW
 
 
KfW-EINZELMASSNAHMEN:

Die KfW-Bank bietet zusätzlich zu Ihrem Förderprogramm zum Bau oder der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ein Programm zur Förderung von energetischen Einzel-maßnahmen an.
Dieses Programm ist für Hausbesitzer gedacht die keine Generalsanierung des Gebäudes durchführen, sondern nur einzelne Gewerke energetisch Sanieren. Bei einem Ein- oder Zweifamilienwohnhaus hat der Bauherr die Wahlmöglichkeit zwischen einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden neben der eigentlichen energetischen Maßnahme auch sämtliche Kosten die unmittelbar mit der Sanierung in Verbindung stehen.

Dieses Förderprogramm ist nur für Gebäude,
deren Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.


 

KfW-EFFIZIENZHAUS:

Das KfW-Effizienzhaus ist ein Begriff der KfW-Bank für ein Gebäude mit sehr niedrigem Energiebedarf. Als Grundlage dienen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Anforderungen der KfW sind jedoch noch ambitionierter als die der Energieeinsparverordnung.

 
  Förderfähige Sanierungsmaßnahmen:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen,
  Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
- Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

Achtung! Beim Einbau neuer Fenster muss für das Förderprogramm der Wärmedurchgangskoeffizient der bestehenden Wand oder des Dachs besser sein als der der einzubauenden Fenster.


  Die KfW hat folgende Einteilung vorgesehen:
   KfW-Effizienzhaus 115
   KfW-Effizienzhaus 100
   KfW-Effizienzhaus 85
   KfW-Effizienzhaus 70
   KfW-Effizienzhaus 55
   KfW-Effizienzhaus 40
   KfW-Effizienzhaus 40 +
(nur bei Bestandsgebäude)
(nur bei Bestandsgebäude)
(nur bei Bestandsgebäude)
(nur bei Bestandsgebäude)
(Neubau + Bestandsgeb.)
(nur bei Neubau)
(nur bei Neubau)
Das KfW-Effizienzhaus 100 entspricht den Vorgaben der EnEV an den Primärenergiebedarf eines Neubaus.
Das KfW-Effizienzhaus 70 beispielsweise unterschreitet diese Vorgaben um 30%.


INGENIEURBÜRO ZITZMANN

Uwe Zitzmann, Dipl.-Ing. (FH)
Hohe Gasse 1
95615 Marktredwitz

Tel. 09231-667493
Fax 09231-9529229

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