|
KfW-EINZELMASSNAHMEN:
Die KfW-Bank bietet zusätzlich zu Ihrem Förderprogramm zum Bau oder der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ein Programm zur Förderung von energetischen Einzel-maßnahmen an.
Dieses Programm ist für Hausbesitzer gedacht die keine Generalsanierung des Gebäudes durchführen, sondern nur einzelne Gewerke energetisch Sanieren.
Bei einem Ein- oder Zweifamilienwohnhaus hat
der Bauherr die Wahlmöglichkeit zwischen einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden neben der eigentlichen energetischen Maßnahme auch sämtliche Kosten die unmittelbar mit der Sanierung in Verbindung stehen.
Dieses Förderprogramm ist nur für Gebäude,
deren Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.
|
 |
KfW-EFFIZIENZHAUS:
Das KfW-Effizienzhaus ist ein Begriff der KfW-Bank für ein Gebäude mit sehr niedrigem Energiebedarf. Als Grundlage dienen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Anforderungen der KfW sind jedoch noch ambitionierter als die der Energieeinsparverordnung.
|
 |
  Förderfähige Sanierungsmaßnahmen: |
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen,
  Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
- Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
|
Achtung! Beim Einbau neuer Fenster muss für das Förderprogramm der Wärmedurchgangskoeffizient der bestehenden Wand oder des Dachs besser sein als der der einzubauenden Fenster. |
|
  Die KfW hat folgende Einteilung vorgesehen: |
   KfW-Effizienzhaus 115
   KfW-Effizienzhaus 100
   KfW-Effizienzhaus 85
   KfW-Effizienzhaus 70
   KfW-Effizienzhaus 55
   KfW-Effizienzhaus 40  Â
KfW-Effizienzhaus 40 + |
(nur bei Bestandsgebäude)
(nur bei Bestandsgebäude)
(nur bei Bestandsgebäude)
(nur bei Bestandsgebäude)
(Neubau + Bestandsgeb.) (nur bei
Neubau)
(nur bei Neubau)
|
Das KfW-Effizienzhaus 100 entspricht den Vorgaben der EnEV an den Primärenergiebedarf eines Neubaus.
Das KfW-Effizienzhaus 70 beispielsweise unterschreitet diese Vorgaben um 30%. |
|