Energieausweis
  [ Die Auskunft über den Energiebedarf eines Gebäudes ]
 


ALLGEMEINE ERKLÄRUNGEN:

Der Energieausweis dient zur energetischen Bewertung von Gebäuden und soll Eigentümern, Mietern oder Käufern einen kurzen Überblick über den Primärenergiebedarf eines Gebäudes geben. Zusätzlich zum errechneten Wert, erfolgt eine Einteilung des Gebäudes auf einer Farbskala. Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Energieausweisen, einmal wird der Energieausweis auf Basis des Verbrauchs und das andere Mal auf Basis des Bedarfs erstellt:
 



UNSERE LEISTUNGEN:

Unser Ingenieurbüro hilft Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Energieausweises und stellt Ihnen diesen selbstverständlich auch aus. Bitte beachten Sie, dass seit 2013 der Energie-ausweis bei Vermietung oder Verkauf ungefragt vorzulegen ist. Mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung am
1. Mai 2014 muss die Gesamt-Energie-Effizienz-Klasse des Gebäudes auch bei Zeitungsinseraten mit angeben werden!

 
 
Energieausweis auf Basis des Verbrauchs:
Der Energieausweis auf Basis des Verbrauchs ist relativ einfach zu erstellen, da hier nur die Energieverbräuche der letzten 3 Jahre betrachtet werden. Dieser gibt somit weniger Aufschluss über den energetischen Zustand eines Gebäudes sondern vielmehr über das Nutzerverhalten der Bewohner. Diese Art des Energieausweises ist nur zulässig für Gebäude die schon die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten oder Mehrfamilienhäuser mit mindestens 5 Wohneinheiten.


Energieausweis auf Basis des Bedarfs:
Wesentlich aussagekräftiger ist der Energieausweis auf Basis des Bedarfs. Um ihn erstellen zu können muss die gesamte wärmeübertragende Hüllfläche des Gebäudes, sowie die gesamte Anlagentechnik im Berechnungsprogramm erfasst werden.
Anhand eines Normnutzerverhaltens kann nun ein gut vergleichbarer Endenergie- und Primärenergiebedarf des Gebäudes errechnet werden.



 


 
   
Energieausweis Nichtwohngebäude:
Der Energieausweis von Nichtwohngebäuden dient dem gleichen Zweck wie der der Wohngebäude, nämlich der energetischen Betrachtung eines Nichtwohngebäudes und der anschließenden Einteilung in eine Farbskala.

Ebenso wie bei Wohngebäuden ist der Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes ungefragt vorzulegen. Zusätzlich besteht für öffentliche Gebäude mit mehr als 1000 m² Nutzfläche und Publikumsverkehr eine Aushangpflicht.


Zur Erstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude sind kostenintensive, zusätzliche Qualifikationen und Weiterbildungen notwendig. Aufgrund der geringen Nachfrage können wir aus wirtschaftlichen Gründen diese Leistung leider nicht mehr anbieten.



 

INGENIEURBÜRO ZITZMANN

Uwe Zitzmann, Dipl.-Ing. (FH)
Hohe Gasse 1
95615 Marktredwitz

Tel. 09231-667493
Fax 09231-9529229

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